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Kein Hinweis auf Vertragsverlängerung?

Frau N. hat sich bei dem Unternehmen PE Digital GmbH ("PARSHIP") für einer sechsmonatigen Mitgliedschaft registriert. Laut Angaben der Konsumentin hat sie eine Zahlungsaufforderung erhalten, die sie auch einbezahlt hat, im guten Glauben, dass es sich dabei um einen Betrag aus dem sechsmonatigen Vertrag handelt. Mit Bedauern hat sie jedoch feststellen müssen, dass ihr Vertrag verlängert wurde und sie jetzt einen Gesamtbetrag in Höhe von ca. € 550,- begleichen soll. Da sie weder auf eine Vertragsverlängerung noch auf die Notwendigkeit einer Kündigung hingewiesen wurde, war sie nicht bereit den offenen Betrag zu leisten. Da Frau N. an die Öffentlichkeit gehen wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau N. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Da kein Kompromiss zwischen den beiden Seiten gefunden werden konnte, wurden die offene Forderung und das Anliegen laut Angaben der PE Digital GmbH ("PARSHIP") an einen Anwalt übergeben.