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Falsche Bestellung erhalten

Gegenüber Frau J. wurde eine Forderung in Höhe von ca. € 100,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat die getätigte "Quick Max" Bestellung nicht der Werbung entsprochen bzw. hat sie statt einer wie im Video angezeigten Wimperntusche einen Eyeliner erhalten. Daher hat die Konsumentin das Paket retourniert und war nicht bereit den offenen Betrag zu bezahlen. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau J. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die offene Forderung wurde ausgebucht.