Einlösen von Gutscheinen
Ende des Jahres 2015 hat Frau S. von ihrer Familie Gutscheine für Behandlungen bei dem Unternehmen Meersalzgrotte erhalten. Laut eigenen Angaben wollte sie im Laufe des Jahres 2016 die Gutscheine mehrmals einlösen und die sechs Behandlungen in Anspruch nehmen. Das misslang jedoch. Sie sei mehrmals vor verschlossenen Türen gestanden, obwohl im Inneren Licht gebrannt habe. Ihren Angaben nach hat sie auch telefonisch versucht Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Meersalzgrotte bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.