Allergische Reaktion nach dem Haarefärben?
Anfang Februar 2017 hat sich Frau S. bei der Firma Thomas Koppitz GmbH ihre Haare färben lassen und dafür einen Betrag in Höhe von € 90,- bezahlt. Die Konsumentin teilt weiter mit, dass Sie ihre Haare im "Ombre“-Stil färben lassen wollte. Das sei leider total schief gegangen, weil das Ergebnis überhaupt nicht ihrer Vorstellung entsprach. Frau S. reklamierte dies, wobei ihr eine Mitarbeiterin die Haare wieder dunkler färbte, sodass sie jetzt wieder wie vorher aussehe. Laut Angaben der Konsumentin, hat ihr das Blondieren ein ausgeprägtes Hautekzem verursacht, welches mit Salben und Tabletten behandelt werden musste. Weiters ist Frau S. der Meinung, dass die Friseurin ihr mitteilte, dass die Farbe fünfzehn bis zwanzig Minuten einwirken muss, jedoch blieb die Blondierung tatsächlich ca. eine Stunde in ihren Haare und es wurde auch zusätzlich noch einmal nachgefärbt. Die Konsumentin zeigte sich über die Vorgehensweise der Firma Thomas Koppitz GmbH sehr enttäuscht, weil sie schlussendlich den bezahlten und gewünschten "Ombre“-Stil nicht bekommen hat. Hilfesuchend wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen, wurde eine Stellungnahme abgegeben, indem gemeint wird, dass die Ausbesserung der Ombre-Färbung kostenlos durchgeführt wurde. Laut Angaben der Firma Thomas Koppitz GmbH treten allergische Reaktionen innerhalb von längstens 24 Stunden, wobei diese nach drei Tagen als die Konsumentin wieder den Salon besuchte nicht mehr sichtbar waren. Frau S. war mit der Antwort des Unternehmens nicht einverstanden und meinte, dass eine kostenlose Ausbesserung erfolgen musste, weil die Färbung von Anfang an nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Bezüglich der allergischen Hautreaktion musste die Konsumentin der Firma Thomas Koppitz GmbH widersprechen. Ihr zur Folge nach kann diese Reaktion auch ein paar Tage später auftreten. Ihr Ekzem könne sie durch ein ärztliches Attest beweisen. Bis Redaktionsschluss wurde seitens des Unternehmens keine erneute Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.