Gesunde Tiere bestellt, kranke erhalten
Frau S. hat bei dem Unternehmen M&S Reptilien zwei Geckos bestellt und erhalten. Laut Angaben der Konsumentin hat sie jedoch mit Bedauern feststellen müssen, dass die gelieferten Reptilien in keinem guten gesundheitlichen Zustand (Wurmbefall) waren. In Folge dessen mussten Tierarzttermine in Anspruch genommen und die Geckos zwangsgefüttert werden, wodurch der Konsumentin nicht unerhebliche Tierarztkosten und Unannehmlichkeiten entstanden sind. Ihre Unzufriedenheiten hat sie dem Unternehmen reklamiert, worauf ihr mitgeteilt wurde, dass man nur gesunde Tiere zum Verkauf anbietet. Da Frau S. nach der Übernahme der Geckos laut eigenen Angaben alle notwendigen Vorkehrungen wie zB. Quarantäne getroffen hat, war sie sich keiner Schuld bewusst und hat sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der M&S Reptilien waren die Geckos nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der äußeren Erscheinung tadellos gesund, wobei man für allfälligen Darmparasitenbefall keine Haftung bzw. Garantie übernehmen kann. Man untersuche die Tiere regelmäßig und behandelt auch allfällige Krankheiten. Nach Überprüfung der Befunde teilte M&S Reptilien mit, dass die vorhandenen gesundheitlichen Probleme nicht krankheitserregend seien und sich einfach behandeln lassen. Daraufhin meinte die Konsumentin, dass ihrerseits alle notwendigen Schritte (Quarantäne, Arztbesuche etc.) ordnungsgemäß durchgeführt wurden, weshalb sie um die Rückerstattung der Tierarztkosten ersucht hat. Bis Redaktionsschluss konnte jedoch kein Kompromiss zwischen den beiden Seiten gefunden werden.