Anmeldung für Klavierunterricht?
Gegenüber Frau M. wurde seitens des Musikinstituts Polyhymnia eine Forderung in Höhe von ca. € 350,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat ihr Sohn ca. zwei Jahre Klavierunterricht gehabt, wobei ein Fortführen der Kurse nicht mehr erwünscht gewesen war. Da laut Aussage der Konsumentin die Abmeldung der Klavierlehrerin mitgeteilt worden sei, konnte die Konsumentin den Erhalt des Zahlscheins nicht nachvollziehen. Da man sich keiner Schuld bewusst war, hat man sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Bis Redaktionsschluss konnte kein Kompromiss zwischen den beiden Seiten gefunden werden.