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Widerruf wird nicht anerkannt?

Gegenüber Frau S. wurde seitens der Firma PE Digital GmbH ("PARSHIP") eine Forderung in Höhe von ca. € 230,- geltend gemacht. Da die Konsumentin, ihren Angaben nach, fristgerecht den Vertrag widerrufen hat, konnte sie nicht nachvollziehen, weshalb dies seitens der Firma nicht anerkannt und die Forderung weiterhin betrieben bzw. von ihrem Konto direkt abgebucht wurde. Zusätzlich konnte die Konsumentin auch die erfolglosen Versuche des Unternehmens, sie durch die vorzeitige Erstattung von Vermittlungsvorschlägen zu Zahlung zu verpflichten, nicht verstehen. Da sie sich keiner Schuld bewusst war und dem Manipulationsaufwand ein Ende setzten wollte, hat die Konsumentin dem Unternehmen ein Angebot unterbreitet. Da Frau S. das Anliegen an die Öffentlichkeit bringen wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen PE Digital GmbH ("PARSHIP") bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.