Muss ich für unerwünschte Leistungen zahlen?
Im Jänner 2017 wurde gegenüber Herrn S. seitens des Unternehmens Modelmanagement Marschik Doris eine hohe Rechnung geltend gemacht, wobei ihm € 225,- für angeblich schon erbrachte Leistungen verrechnet wurden. Da er, laut eigenen Angaben, entsprechend der Widerrufsbelehrung den Vermittlungsvertrag widerrufen hat, hat er die erhaltene Forderung nicht nachvollziehen können. Die daraufhin von ihm gemachten Fotos waren als Einstieg für einen Vermittlungsauftrag gedacht. Diese wurden laut seinen Angaben allerdings auf Initiative des Unternehmens gemacht. Da sein Widerruf nicht angenommen wurde und er weiterhin aufgefordert wurde den offenen Betrag zu zahlen, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der Modelmanagement Marschik Doris wurde der Konsument über den Vertragsinhalt informiert, wobei er jetzt für die erbrachten Leistungen bzw. gemachten und erhaltenen Fotos zahlen müsse. Daraufhin meinte der Konsument, dass beim Erstgespräch schon Fotos von ihm gemacht wurden und er den Vertrag mit dem Hinweis ausgehändigt bekommen hat, dass er einen Anspruch auf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat, auch wenn er den Vertrag unterschreiben sollte. Auf diese Zusage vertrauend hat Herr S. den Vertrag unterschrieben, welchen er danach innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist, ohne die Fotos bis dahin übermittelt bekommen zu haben, widerrufen hat. Zusätzlich war der Konsument bereit die erhaltene Fotos zu retournieren. Bis Redaktionsschluss konnte kein Kompromiss zwischen den beiden Seiten gefunden werden, da das Unternehmen Geld für die erbrachten Leistungen haben wollte.