Unbewusst eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen?
Mitte Oktober 2016 wurde gegenüber Frau C. seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 2.000,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin war sie aufgrund einer auf der Straße erhaltenen Reklame nur einmal im Jahr 2014 zu einer Probestunde in einem Studio des Unternehmens. Als die Konsumentin im Studio war, bekam sie etwas zur Unterschrift, wobei ihr mitgeteilt wurde, dass das nur zur Bestätigung für die Probestunde sei. Da die Konsumentin laut eigenen Angaben nach nicht sehr gut Deutsch spricht hat sie die Unterlagen unterschrieben. Die Konsumentin fühlte sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt, zumal sie keinen Vertrag erhalten hat. Nach Erhalt der Inkassoforderung ging Frau C. im Studio des Unternehmens wobei ihr eine Kopie einer Nutzungsvereinbarung gegeben wurde. Da die Konsumentin nie einen Vertrag bewusst abgeschlossen hat, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau C. vollkommen zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das betreibende Inkassobüro ließ mitteilen, dass der Akt eingestellt wurde bzw. Frau C. wird keinerlei Forderungen mehr erhalten.