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Vertragskündigung wird nicht anerkannt?

Anfang Juni 2016 hat Frau G. bei der CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Im August 2016 hat die Konsumentin die Vereinbarung gekündigt, wobei sie im Studio die Kündigungsbestätigung der nunmehrigen EMS-Station erhalten hat. Da die Kündigung erst mit Februar 2017 angenommen wurde, hat sie ärztlichen Unterlagen nachgereicht, wonach ihr von orthopädischer Seite von einem weiteren Training mit Power-Plate abgeraten wurde. Laut Angaben der Konsumentin hat sich das Unternehmen nicht mehr gemeldet, Grund weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt hat. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Vertrag wurde mit Ende September 2016 beendet.