• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Zustellung der Rechnungen im elektronischen Format - zulässig?

Frau K. hat bei der "fine trade gmbh" telefonisch eine Bestellung getätigt, die sie danach auch zugestellt bekommen hat. Da sie bei Erhalt des Paketes keine Rechnung vorgefunden hat, hat sie erst bei Erhalt dieser den offenen Rechnungsbetrag überwiesen. Zusätzlich kontrolliert sie ihren E-Mail Account nicht regelmäßig. Sie musste feststellen, dass ihr erst im Zuge der Problembearbeitung mitgeteilt wurde, dass Rechnungen nur per E-Mail versandt werden. Da sie das Problem nicht verursacht hatte, war sie nicht bereit die entstandenen Mahngebühren zu begleichen. Hilfesuchend hat sich Frau K. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens hat die Konsumentin alle Rechnungen per E-Mail erhalten. Da Frau K. nicht auf die Zustellung der Rechnungen im elektronischen Format hingewiesen wurde, hat sie auch ihren E-Mail Account nicht überprüft. Letztendlich hat sich die Konsumentin bereit erklärt den offenen Rechnungsbetrag zu bezahlen, wenn das Unternehmen auf die anfallenden Mahnkosten verzichtet. Einverstanden!