Mangelhafte Katzensicherungsfenster
Im Juni 2016 hat die Ehefrau des Herrn B. mit dem Unternehmen Bauer Katzensicherungen-Katzengitter und Netzmontage einen Vertrag über Kauf und Einbau von vier Katzensicherungsfenstern zum Preis von ca. € 520,- abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin wurden diese im Juni 2016 seitens des Unternehmens eingebaut. Mit Bedauern musste die Konsumentin ein paar Tage später feststellen, dass die Katzensicherungsfenster mangelhaft wurden, wobei das Unternehmen die Durchführung der Reparatur verweigert hat. Trotz mehreren Kontaktaufnahmen mit dem Unternehmen, war es für die Konsumentin nicht möglich eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Hilfesuchend wandte sich Frau B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens Bauer Katzensicherungen-Katzengitter waren die Konsumenten verpflichtet allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle Leistungen schriftlich bekannt zu geben. Da sich die Konsumentin schon zwei Wochen nach der Montage bei dem Unternehmen bezüglich des Mangels telefonisch gemeldet hat, konnte sie die erhaltene Antwort des Unternehmens nicht nachvollziehen. Laut Angaben des Unternehmens hat sich Frau B. bei denen weder schriftliche noch telefonisch bezüglich einer Reparatur gemeldet. Die Konsumentin teilte mit, dass sie schon versucht hat mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.