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Nachfärben eines Paars Schuhe - Hinweis darauf?

Im Mai 2016 hat Frau N. bei dem Unternehmen Shoe Lab Arcopedico Austria in 1030 Wien ein Paar Schuhe zum Preis von ca. € 125,- gekauft. Laut Angaben der Konsumentin war sie mit dem gekauften Produkt unzufrieden. Die Konsumentin hat die Schuhe noch im Geschäftslokal angezogen um sie sofort zu tragen. Zu Hause angekommen, musste sie feststellen, dass die Schuhe sehr stark abfärben und daher eine weitere Benutzung unzumutbar war. Da sie lediglich zehn Minuten vom Geschäft entfernt wohnt, hat sie am selben Tag ihre Unzufriedenheit reklamiert, wobei sich das Unternehmen geweigert hat diese entweder reparieren oder austauschen zu lassen. Hilfesuchend hat sich Frau N. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau N. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens Shoe Lab Arcopedico stellt das Nachfärben keinen Reklamationsgrund dar, da bei den Schuhen im Regal ein Hinweis darüber sichtbar angebracht ist. Wäre die Konsumentin im Geschäftslokal auf das Nachfärben hingewiesen worden, hätte sie diese nach eigenen Angaben nicht gekauft.