Sollte ein Fehler unterlaufen sein?
Mitte September 2016 wurde gegenüber Herrn A. seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Obligo AG eine Forderung in Höhe von ca. € 410,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten war ihm in keiner Weise bekannt worum es sich bei dieser Forderung handeln sollte, da ihm das Unternehmen sowie der Abodienstanbieter unbekannt ist. Er hat laut eigenen Angaben zu keinem Zeitpunkt eine Registrierung auf der Plattform des Dienstanbieters getätigt bzw. hat die Leistungen des Unternehmens nie konsumiert. Des Weiteren verfügt Herr A. nicht über das angegebene Mobiltelefon und sein Name wurde in der ihm gegenüber geltend gemachten Forderung falsch geschrieben. Da der Konsument den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn A. zufriedenstellende Lösung erreicht werden, da das Unternehmen trotz mehreren Anfragen der Presseabteilung bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.