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Premium-Mitgliedschaft als beendet betrachten

Anfang Februar 2016 wurde gegenüber Frau Z. seitens des Unternehmens PARSHIP GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 430,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im Dezember 2014 einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Frau Z. ließ mitteilen, dass dieser Vertrag der zweite abgeschlossene Vertrag wäre, da sie davor einen sechs monatlichen Vertrag gehabt hätte. Mitte September 2015 hat die Konsumentin ein Schreiben seitens des Unternehmens erhalten, wobei drei Links angeführt wurden. Die drei Links hätten zu Informationen über die aktuellen Preise für Abonnement, Hinweisen bzw. zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Unternehmens geführt. Da Frau Z. beim zweiten Vertragsabschluss zu keinem Zeitpunkt über geltende Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsfristen belehrt wurde, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau Z. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass wenn eine PARSHIP-Premium-Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch. Weiters ließ PARSHIP GmbH mitteilen, dass der Frau Z. Mitte September 2015 eine Erinnerung bezüglich der Kündigungsfrist versendet wurde. Jedoch aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wurde der Vertrag rückwirkend beendet und auf die Geltendmachung der Forderung wurde verzichtet.