Eine "glückliche" Lösung
Gegenüber Herrn Y. wurde Anfang Februar 2016 seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Happy-Fit Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 370,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er keinen laufenden Vertrag mit dem Unternehmen, da er diesen bereits gekündigt hat. Ihm sei seitens des Unternehmens mitgeteilt worden, dass der Vertrag aus Kulanz per 31.12.2015 gekündigt worden sei. Des Weiteren ließ Herr Y. mitteilen, dass ihm gesagt wurde, dass eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. € 20,- von seinem Konto abgebucht würde. Der Betrag wurde jedoch nie abgebucht. Der Konsument zeigte sich bereit die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- zu begleichen, jedoch nicht die ihm gegenüber geltend gemachte Forderung. Da Herr Y. die Vorgehensweise des Unternehmens nicht nachvollziehen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn Y. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Happy-Fit Fitness GmbH ließ mitteilen, dass es im Zuge eines Personalwechsels verabsäumt wurde den Akt des Herrn Y. entsprechend zu bearbeiten. Somit wurde die Kulanzlösung, sowie die Vereinbarung der Zahlung von € 20,- im System nicht korrekt eingegeben bzw. verbucht. Nachdem Herr Y. den Betrag überwiesen hat, wurde die Angelegenheit als erledigt betrachtet.