Schließung der Filiale - Kündigung wird nicht akzeptiert?
Im Oktober 2014 hat Frau N. mit Lifestyle Ladies einen Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten, der im November 2014 begonnen habe, abgeschlossen. Aufgrund der Schließung Ihrer Filiale im Jänner 2016 hat die Konsumentin den Vertrag gekündigt, ohne jedoch eine Rückmeldung erhalten zu haben. Aufgrund der großen Entfernung und des dadurch höheren Zeitaufwands die Inanspruchnahme der Leistungen in der neuen Filiale ist es für die Konsumentin unzumutbar gewesen. Da die Konsumentin aufgrund der Standortverlegung die Fitnessleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen konnte, hat sie um Übermittlung einer Bestätigung der Vertragsauflösung ersucht, jedoch erfolglos. Hilfesuchend wandte sich Frau N. an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau N. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: im Sinne einer kundenorientierten Lösung und nur aus Kulanz wurde der Vertrag beendet.