Weitere Forderung nach Kündigung des Vertrages erhalten
Gegenüber Herrn Schrenzer sei in April 2015 seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen des Unternehmens A1 Telekom Austria AG eine Forderung in Höhe von € 126,75 geltend gemacht worden. Der Konsument habe jedoch bereits im Oktober 2014 per Jänner 2015 den Vertrag mit der A1 Telekom Austria AG gekündigt und einen Restbetrag in der Höhe von € 359,- beglichen. Vielmehr habe er nach Erhalt der Forderung von der Rechtsanwaltskanzlei die A1 Telekom Austria AG kontaktiert, wobei ihm mitgeteilt worden sei, dass keine offene Forderungen auf seinen Namen lautend mehr bestehen würden. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde bestätigt, dass nach Rücksprache der Rechtsanwaltskanzlei mit der A1 Telekom Austria AG die Betreibung eingestellt und der Akt außer Evidenz genommen wurde.