GIS Gebühren - zwei Adressen vorhanden!
Gegenüber Frau K. wurden seitens eines Inkassobüros im Namen der GIS Gebühren Info Service GmbH mehrere unterschiedliche Forderungen geltend gemacht worden. Frau K. konnte den Rechtsgrund der erhaltenen Forderungen nicht nachvollziehen, da aus ihrer Sicht kein schuldhaftes Verhalten gesetzt worden sei, welches das Einschreiten des Inkassobüros begründen könnte. Laut Angaben der Konsumentin sind die zwei Adressen, jeweils in 1190 Wien, in natura identisch. Die Konsumentin ist mit einer Adresse seit Jahren bei dem Unternehmen gemeldet gewesen und die Korrespondenz hat normal und ordnungsgemäß funktioniert. Im November 2014, nachdem es zu einer Fehlsendung gekommen ist, hat das Unternehmen eine Meldeabfrage getätigt und die Zustelladresse auf eine zweite Adresse geändert. Da die Sachlage geklärt wurde, der Fehler bei dem Unternehmen war und diese sich auch für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt hat, war Frau K. nicht bereit, die geltend gemachte Forderung zu begleichen. Laut Angaben der Konsumentin sind die GIS-Gebühren bis inkl. März 2015 beglichen worden. Hilfesuchend hat sich Frau K. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Konsumentin wurde über die Rücknahme des erteilen Inkassoauftrages informiert, wobei das Unternehmen um die Erteilung einer Einzugsermächtigung ersucht hat.