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Jeder mit seiner Meinung

Frau S. habe Anfang des Jahres eine Inkassoforderung im Namen von "moovel GmbH" erhalten. Da sie sich diese Forderung nicht erklären habe können, da das Unternehmen eine Einziehungsermächtigung erhalten habe und ihrer Meinung nach alle Beträge immer fristgerecht abgebucht worden seien, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes stellte sich heraus, dass "moovel GmbH" einen Fehler gemacht hat und für einen längere Zeitspanne keinen Betrag mehr von der Konsumentin abgebucht hat, Daher war nun das Unternehmen bereit Frau S. die Möglichkeit anzubieten den entstandenen Betrag in Raten zu bezahlen. Die Konsumentin ist jedoch nun fest entschlossen aufgrund des Fehlers des Unternehmens nicht mehr zu zahlen, "da "moovel GmbH" für ihre eigenen Fehler gerade stehen sollte".