Kostenloses Probetraining vs. kostenpflichtigen Fitnessvertrag
Gegenüber Herrn R. wurde seitens des Unternehmens clever fit Studio Wien-Brigittenau eine unerklärliche Forderung in Höhe von ca. € 320,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er zusammen mit einem Freund bei dem Fitnessstudio nur ein Probetraining in Anspruch genommen, wobei er keinem Vertragsabschluss bezüglich einer Mitgliedschaft zugestimmt habe. Da es beim Probetraining um keine vertragliche Vereinbarung gegangen ist, konnte er die ein halbes Jahr später erhaltene Forderung nicht nachvollziehen. Der Konsument teilt uns mit, dass er weder eine Fitnesskarte, noch eine Kopie des angeblichen Vertrages erhalten hat. Da kein bindender Vertrag erwünscht war und er sich keiner Schuld bewusst war, hat sich Herr R. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Fitnessunternehmen clever fit Studio Wien-Brigittenau bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.