Entgegenkommen vom Winterdienst
Frau A. beauftragte im Jahr 2015 die Firma Dany Gebäudeservice GmbH mit dem Winterdienst für ihre Liegenschaft. Da sie mit der Räumung nicht zufrieden war, sprach sie sich gegen eine Verlängerung für die Saison 2016/17 aus. Als sie dennoch eine Rechnung über €190,- für diesen Zeitraum erhielt, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank der Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte das Problem zur vollständigen Zufriedenheit von Frau A. gelöst werden. Das Unternehmen erklärte auf Nachfrage, dass eine Kündigung der Schriftform bedürfe, was man auch der Konsumentin mitgeteilt, jedoch bislang keine solche von Frau A. erhalten habe. Die Dany Gebäudeservice GmbH zeigte sich jedoch bereit, die schriftliche Kündigung der Konsumentin, obwohl verspätet, auch nachträglich zu akzeptieren und die Rechnung für die Saison 2016/2017 zu stornieren.