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Lieferungstermin versäumt, Forderung erhalten

Ende April 2017 wurde gegenüber Frau B. seitens eines Inkassobüros im Namen der Novalnet AG eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie bei dem Unternehmen ein Paket bestellt, jedoch war sie zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend, da es keine vorherige Information bezüglich des Liefertermins gab. Daraufhin hat sich Frau B. erkundigt und die Information erhalten, dass das Paket an ein Depot in Horn weitergeleitet wurde. Dazu wollte die Konsumentin dem Unternehmen bekannt geben, dass sie 77 Jahre alt ist und es für sie zu anstrengend ist ca. 5 Stunden mit dem Bus oder mit der Bahn dort hinzufahren, um das Paket abzuholen. Frau B. war der Meinung, dass das Päckchen wieder an Sie zurückgehen sollte. Abschließend wollte sie betonen, dass sie kein Paket erhalten und keine Empfangsbestätigung unterschrieben habe. Da die Konsumentin die ihr gegenüber geltend gemachte Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau B. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das betreibende Inkassobüro ließ mitteilen, dass die Novalnet AG die Forderung zurückgezogen hat und das Verfahren somit eingestellt wurde. Nach Erhalt der Mitteilung des Inkassobüros ließ auch die Novalnet AG zusätzlich noch mitteilen, dass sie ein Zahlungsinstitut ist und keine Verträge mit den Endkunden abschließt. Frau B. hat Waren über den Onlineshop www.revolyn-de.com bestellt und somit einen Vertrag über den Kauf der Produkte mit dem Betreiber des Online-Shops abgeschlossen. Nichtsdestotrotz hat sich die Novalnet AG im Sinne einer umfassenden Aufklärung an den Händler gewandt, wobei das Unternehmen die Auskunft erhalten hat, dass die Ware wieder beim Verkäufer eingelangt ist und somit auch das Inkasso Verfahren eingestellt wurde.