Webseite anschauen bedeutet Bestellung?
Herr I. habe sich im Oktober 2015 eine Webseite angeschaut und sich bezüglich des neuen Windowsproduktes informiert. Der Konsument teilte uns weiters mit, dass infolgedessen er unwissentlich und hypothetisch auch einen Vertrag mit dem Unternehmen "VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG" abgeschlossen wodurch er Ware erhalten habe. Hilfesuchend habe er sich an den Konsumentenschutz gewandt.
Nach Intervention des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen "VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft GmbH" mit, dass das Abo kulanterweise gekündigt und die Rechnung in Höhe von € 100,- storniert wurde.