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Nicht nachvollziehbare Forderung

Ende September 2015 wurde gegenüber Herrn M. seitens eines Inkassobüros im Namen der MIT AG eine Forderung in Höhe von ca. € 380,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten wurde er im September 2014 seitens eines Mitarbeiters des Unternehmen angerufen, wobei ihm mitgeteilt wurde, dass er einen gültigen Vertrag mit dem Unternehmen hätte, jedoch er hat zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Unterlagen erhalten. Da der Konsument den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn M. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das betreibende Inkassobüro ließ mitteilen, dass die Bearbeitung der Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht beendet wurde.