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Vorsteuerabzugsberechtigt - Stornierung der Rechnung

Herr V. hat bei der Campus WU GmbH einen Schaden verursacht, welcher seitens seiner Versicherung in Höhe des Nettobetrages gedeckt worden sei. Gegenüber Herrn V. wurde von der Campus WU GmbH daraufhin eine Forderung in Höhe der Ust. von € 2.070,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten ist das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, weshalb er der Meinung war, dass er für die USt. nicht aufkommen muss, da die angefallene Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet bzw. mit der Umsatzsteuerschuld des Unternehmens verrechnet werde. Die dem Unternehmen in Rechnung gestellte USt. stellt laut Angaben von Herrn V. bloß einen Durchlaufposten und keinen Schaden am Vermögen des Unternehmens dar. Da der Konsument der Meinung war, dass es sich mangels einer Gegenleistung um echten Schadenersatz handelte, der nicht steuerbar ist, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Herrn V. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Campus WU GmbH teilte mit, dass die Rechnung storniert wurde.