Honorarnote nicht korrekt erstellt?
Zu Beginn des Jahres 2015 hat Frau M. seitens der Mag. Walter Dienstl & Partner KEG eine Honorarnote in Höhe von beinahe € 4.500,- erhalten. Zuvor hat sie keine Teilrechnungen oder ähnliches vom Unternehmen erhalten. Sie ist auch der Meinung gewesen, die Mag. Walter Dienstl & Partner KEG wäre verpflichtet gewesen, ihr die erbrachten Leistungen binnen einer Frist von sechs Monaten in Rechnung zu stellen. Außerdem war sie der Ansicht, dass sogar ein Teil der Forderung bereits verjährt war. Mit diesen Überlegungen kam Frau M. zu dem Konsumentenschutz. Auch nach Einschalten des Konsumentenschutzes ist leider keine einvernehmliche Lösung für die Konsumentin erzielt worden. Das Steuerberatungsunternehmen Mag. Walter Dienstl & Partner KEG hat es nicht für notwendig erachtet, der Presseabteilung des Konsumentenschutzes zu antworten, noch Frau M. in irgendwelcher Form entgegen zu kommen.