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Telefonisch einem Vertragsabschluss zugestimmt?

Gegenüber Frau B. ist seitens der Spar Garant AG im August 2015 eine Forderung in Höhe von € 102,40 geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie telefonisch von dem Unternehmen kontaktiert, wobei sie jedoch keinem kostenpflichtigem Vertrag zugestimmt hat, weshalb sie Einspruch gegen die gegenständlich Forderung erhoben hat. Die Konsumentin ist der Meinung, dass kein kostenpflichtiger Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist, da Verträge, die während eines vom Unternehmer eingeleiteten Anrufs im Zusammenhang mit Gewinnzusagen ausgehandelt werden, nichtig sind. Da Frau B. nicht über geltende Rücktrittsrechte belehrt wurde und da sie der Ansicht war, dass das Unternehmen jedenfalls gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau B. eine vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: aus Kulanzgründen wurde der Vertrag "lediglich als Entgegenkommen" gegenüber der Konsumentin aufgelöst und die Forderung ausgebucht.