Keine weitere Behandlung erwünscht
Gegenüber Frau K. sei Ende August 2015 seitens Frau Dr. Daniela Rathpoller eine Forderung in Höhe von € 810,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin habe sie im September 2014 einen Termin in der Praxis in Anspruch genommen. Der Termin habe 30-45 Minuten gedauert, innerhalb dieser Zeit seien Röntgenbilder sowie Zahnabdrücke gemacht worden, da Frau K. überlegt habe, ein Provisorium anfertigen und in weiterer Folge Implantate einsetzen zu lassen. Die Konsumentin habe sich am nächsten Tag gegen die Behandlung bzw. das Einsetzen der Implantate entschieden und Frau Dr. Rathpoller ihren Entschluss per E-Mail mitgeteilt. Der Zugang der Nachricht sei ihr seitens einer Mitarbeiterin der Praxis bestätigt worden. Da Frau K. die Höhe der oben genannten Forderung nicht nachvollziehen habe können und lediglich für das Röntgen und den Abdruck habe bezahlen wollen, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau K. gefunden werden. Frau Dr. Rathpoller war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen.