Befreiung der Gebühren
Gegenüber Herrn F. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der GIS Gebühren Info Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 130,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten sei er zu seiner Mutter übersiedelt, welche selbst von den Gebühren befreit und er selbst sei nicht pfändbar und zudem arbeitslos ist. Herr F. hat sich aufgrund dessen an das Unternehmen gewandt, wobei er die Information erhalten hat, dass er einen Antrag zur Befreiung stellen kann. Da der Konsument den Befreiungsantrag bereits eingereicht hat, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Herrn F. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die GIS Gebühren Info Service GmbH teilte mit, dass der Antrag positiv entschieden wurde und auf die Begleichung der rückständigen Forderung verzichtet und der Inkassoauftrag zurückgenommen wurde.