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Vertrag abgeschlossen?

Gegenüber Herrn S. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der Libu-zet e.U. im Juli 2015 eine Forderung in Höhe von € 551,16 geltend gemacht worden. Der Konsument hat mit dem Unternehmen Libu-zet e.U. keinen Vertrag geschlossen bzw. hat keine Bestellscheine unterschrieben. Da er keine Unterlagen (Durchschlag) betreffend dem angeblichen Vertragsabschluss erhalten hat und da er über die gesetzlichen Rücktrittsrechte nicht belehrt wurde, hat er von dem verbindlichen Vertrag fristgerecht nicht zurücktreten können. Da er von der Vorgehensweise des Unternehmens Libu-zet e.U. entsetzt war, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die gegenständliche Forderung gegen Herrn S. wurde trotz der Übernahme etlicher Zeitschriften aufgrund Kulanz storniert.