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Teuerer Flohmarktbesuch!

Gegenüber Frau K. sei seitens einer Rechtsanwaltskanzlei, im Namen der "Gewerbeparkstraße 13-21 Liegenschaftsverwaltung GmbH" im Spätsommer des Jahres 2015 eine Forderung in Höhe von ca. € 250,- geltend gemacht worden. Dabei habe Frau K. zugegeben, dass sie, genauso wie hunderte andere Flohmarktbesucher, auf besagtem Parkplatz geparkt habe, wobei ihr weder Schranken noch eine Beschilderung aufgefallen sei, sie aber vom Usus Gebrauch gemacht habe, als Flohmarktbesucher Sonntags die Parkplätze kostenlos zu nutzen. Da sie mit der Forderung nicht einverstanden war, kam sie damit zu dem Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes ist leider keine einvernehmliche Lösung für Frau K. gefunden worden. Die "Gewerbeparkstraße 13-21 Liegenschaftsverwaltung GmbH" hat über ihren Rechtsanwalt verlauten lassen, dass Sie die Angelegenheit nicht vergessen möchte und ein gerichtliches Verfahren gegen Frau K. einleiten wird.