• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Nachsendeauftrag ist nicht gleich mit Bekanntgabe der Adressenänderung

Ende Juli 2015 wurde gegenüber Herrn C. seitens eines Inkassobüros im Namen der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH & Co. KG eine Forderung in Höhe von ca. € 290,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten ist er Ende Februar 2014 nach Wien umgezogen und hat für 6 Monate insbesondere für Rechnungen einen Nachsendeauftrag eingerichtet. Daraufhin hat Herr C. Unterlagen von dem Inkassobüro angefordert, anhand derer er festgestellt hat, dass die Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH & Co. KG die Rechnungen an eine falsche Adresse geschickt hat. Der Konsument war der Meinung, dass der Fehler in der Sphäre des Unternehmens lag und war somit lediglich bereit die Hauptforderung in Höhe von ca. € 130,- direkt an die Energie AG Oberösterreich zu bezahlen. Da er mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sich Herr C. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Herrn C. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ nach Rücksprache mit dem Unternehmen mitteilen, dass Herr C. verpflichtet gewesen wäre, seine Adressänderung der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH & Co. KG bekannt zu geben. Dazu wurde noch mitgeteilt, dass das Unternehmen bereit ist die Inkasso Kosten zu reduzieren, sodass ein Betrag in Höhe von ca. € 240,- zu bezahlen wäre. Herr C. bestand jedoch darauf, dass er gewillt ist, nur den Hauptbetrag zu bezahlen, aber nicht für die Inkasso Kosten aufkommen möchte. Abschließend hat das Unternehmen die Vergleichszahlung von € 130,- akzeptiert.