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Kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen?

Gegenüber Herrn N. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der VeriPay B.V. mit Schreiben vom 31.07.2015 eine Forderung in Hohe von € 242,70 geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er sich lediglich über Facebook auf der Webseite der Auftraggeberin registriert, jedoch wurde er nicht entsprechend auf die Kostenpflicht und Entgeltlichkeit hingewiesen. Der Konsument hat nicht die Absicht gehabt, einen kostenpflichtigen Vertrag über die Webseite der Auftraggeberin abzuschließen bzw. hat er nie bewusst einen Vertrag mit der Auftraggeberin abgeschlossen. Der Konsument war der Meinung, dass das Unternehmen (aufgrund der Gestaltung ihrer Webseite) gegen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat, weshalb kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein konnte. Hilfesuchend hat sich Herr N. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn N. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: auf die geltend gemachte Forderung wurde aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verzichtet.