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Sendungen des Verlages nicht angenommen

Gegenüber Frau B. sei im Sommer 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens FKH GbR eine Forderung in Höhe von über € 100,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin sei sie ein Jahr zuvor telefonisch bezüglich der Bestellung eines Buches seitens eines Verlages (vor Übergabe der Forderung an das Unternehmen FKH GbR) kontaktiert worden. Frau B. habe seitens des Verlages ein Buch erhalten und umgehend retourniert sowie weitere Sendungen seitens des Verlages nicht angenommen. Da die Konsumentin keinen Vertrag abgeschlossen und das Buch retourniert habe, habe sie die Forderung nicht nachvollziehen können. Aufgrund dessen wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Frau B. eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Inkassobüro ließ mitteilen, dass die Forderungssache seitens der FKH GbR aus Kulanz abgelegt wurde.