• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

GIS-Gebühren doppelt bezahlt?

Gegenüber Herrn V. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der GIS Gebühren Info Service GmbH mit einem Schreiben vom Juli 2015 eine Forderung in Höhe von ca. € 1.330,- geltend gemacht worden. Der Sohn des Herrn V. hat im Jahr 1995 alle Daueraufträge seines Vaters bezüglich der Anschrift im 22. Bezirk übernommen, wobei sein Vater seit dem Jahr 1995 an der Anschrift nicht mehr wohnhaft gewesen war. Laut Angaben des Konsumenten ist er im Jahr 2013 aus der Wohnung im 22. Bezirk ausgezogen, wobei er sich bei dem Unternehmen per Brief ordentlich abgemeldet hat, jedoch ohne eine Abmeldebestätigung von dieser zu erhalten. Da der Vater seit dem Jahr 1995 die GIS-Gebühren an einer anderen Anschrift zahlt, konnte der Sohn nicht nachvollziehen, wieso für die ehemalige Anschrift weiterhin Gebühren verrechnet wurden. Da eine Abmeldung bereits im Jahr 2013 erfolgte, konnte Herr V. nicht nachvollziehen, warum diese nicht durchgeführt wurde und er jetzt die offene Forderung begleichen muss. Hilfesuchend hat er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, den Herrn V. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Meldung zu einer Teilnehmernummer wurde beendet, offene Forderungen wurden ausgebucht und die Zahlungsaufforderung seitens des Inkassounternehmens sind als gegenstandslos zu betrachten.