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Schon komisch

Gegenüber Frau V. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der Wiener Linien GmbH & Co KG eine Forderung in Höhe von beinahe € 300,- geltend gemacht worden. Die Konsumentin habe diese Forderung überhaupt nicht nachvollziehen können, da sie mit öffentlichen Verkehrsmittel unter der Woche nicht fahre und sogar eine Bestätigung seitens des Arbeitgebers erhalten habe, dass sie am besagten Tag in der Arbeit gewesen sei. Außerdem sei im Schreiben der Mädchenname der Konsumentin angeführt gewesen, den sie seit fast 20 Jahren nicht mehr verwendet habe. Daher wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Inkassobüro teilte der Konsumentin lediglich mit, dass der Vorfall außerhalb ihrer Arbeitszeiten stattgefunden habe. Wann genau, durfte die Konsumentin wohl nicht erfahren.