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Fitnessvertrag abgeschlossen

Gegenüber Frau P. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin, der Holmes Place Austria GmbH, im August 2015 eine Forderung in Höhe von € 2.243,10 geltend gemacht. Die Konsumentin hat zwei Verträge mit der Auftraggeberin abgeschlossen und bereits im September 2014 ihre schriftliche Kündigung eingereicht. Laut Angaben der Konsumentin wurde ihr seitens des Unternehmens mitgeteilt, dass sie nur bis Dezember 2014 zahlen muss, weshalb Frau P. die erhaltene Forderung nicht nachvollziehen konnte und diese beeinsprucht hat. Aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage konnte sie es sich nicht leisten, diesen Betrag zu bezahlen, da sie bereits von anderen Gläubigern gepfändet wird. Die Konsumentin hat sich im Juni 2015 erneut mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine positive Antwort zu erhalten. Hilfesuchend hat sich Frau P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Akt wurde aus Kulanzgründen aus der Bearbeitung genommen.