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Barzahlung ohne Legung einer Rechnung

Anfang August 20115 wurde gegenüber Herrn Mag. Dr. N. seitens eines Inkassobüros im Namen der Baumpflege Staniek GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 690,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er Anfang März 2015 das Unternehmen beauftragt im Frühjahr Baum- und Rasenpflegearbeiten durchzuführen. Das Unternehmen war, laut Angaben des Konsumenten, nicht bereit einen Kostenvoranschlag zu erstellen, was Herr Mag. Dr. N. schließlich akzeptiert hat. Nach Beendigung der Gartenarbeiten hat der Geschäftsführer des Unternehmens einen Betrag in Höhe von ca. € 830,- in bar gefordert. Da der Konsument eine Barzahlung ohne Legung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer abgelehnt habe, habe der Geschäftsführer dem Konsumenten eine kurze handgeschriebene Zusammenfassung der erbrachten Leistungen übergeben. Eine Woche später hat das Unternehmen erneut um eine Barzahlung des genannten Betrages ersucht. Nach wie vor hat der Konsument dies abgelehnt sowie auf die offensichtlichen Mängel der durchführten Baum- und Rasenpflege aufmerksam gemacht. Dessen ungeachtet hat Herr Mag. Dr. N. dem Unternehmen am 07. Mai 2015 eine Anzahlung in Höhe von ca. € 300,- samt Begleitbrief mittels eines postalischen Wertbriefes übermittelt und vorgeschlagen, die hohen Kosten erneut zu überprüfen sowie ihm endlich eine Rechnung auszustellen. Laut Angaben des Konsumenten hat er keine Rechnung erhalten und wandte sich nach Erhalt der Inkassoforderung an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn Mag. Dr. N. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro hat die Stornierung des Inkassofalles bestätigt.