Mängel am Mietwagen vom Arbeitnehmer zu bezahlen?
Gegenüber Herrn S. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der "Sixt GmbH" im Sommer 2015 eine Forderung in Höhe von beinahe €1.000,- geltend gemacht worden. Die Forderung resultiere aus einem Mietvertrag, welcher der Konsument im Namen und auf Rechnung seiner Arbeitgeberin abgeschlossen habe, weshalb es Herr S. nicht nachvollziehen könne, wieso das Inkassobüro an ihn herangetreten sei. Hilfesuchend kam er mit seinem Anliegen zu dem Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes und unter Vorlage entsprechender Unterlagen, ist die Angelegenheit positiv für den Konsumenten verlaufen. Das Inkassobüro hat die Forderung aufgrund der Schuldenbegleichung seitens des Arbeitgebers zurückgezogen.