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Probetraining als Minderjährige...Forderung erhalten!

Gegenüber Frau M. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens "CVS Fitness GmbH" eine Forderung in Höhe von ca. € 1.198,- geltend gemacht. Frau M. hat im Winter 2013 noch als minderjährige Schülerin das Studio für ein Probetraining besucht und dabei eine Nutzungsvereinbarung getroffen, welcher ihre Mutter nicht zugestimmt hat. Die Konsumentin hat nach Erreichen der Volljährigkeit dem Vertrag auch nicht zugestimmt, zumal sie das Fitnessstudio seitdem Probetraining nicht mehr besucht hat. Anfang Juli 2015 hat Frau M. Kontakt mit der Firma aufgenommen, damit die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit des Vertrages anerkennt wird, jedoch hat sie keine Rückmeldung erhalten. Da die Angelegenheit nicht geklärt konnten wurde, hat sich Frau M. an die Hilfe des Konsumentenschutz Verbandes Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Das Inkassobüro ließ mitteilen, dass nach Rücksprache mit dem Unternehmen das Inkasso- und Mahnverfahren gegen Frau M. eingestellt wurde.