Einmalige Bestellung soll einmalige Bestellung sein
Gegenüber Frau S. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der DentaSmile C/O Aliaz eine Forderung in Höhe von ca. € 200,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat ein Dentasmile-Zahnaufhellungsprodukt zum Preis von ca. € 90,- bestellt und bezahlt. In weiterer Folge hat Frau S. eine neuerliche Lieferung des Produktes erhalten, ohne eine Bestellung getätigt zu haben. Laut Angaben der Konsumentin ist sie davon ausgegangen, dass dem Unternehmen ein Fehler unterlaufen ist und somit hat sie auch die zweite Lieferung bezahlt. Jedoch wurde Frau S. auf der Webseite des Unternehmens nicht in klarer und verständlicher Weise auf die Entgeltlichkeit und ein von dem Unternehmen behauptetes Abonnement hingewiesen. Daraufhin hat sich die Konsumentin hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Inkassobüro ließ mitteilen, dass die Forderung storniert wurde bzw. die Forderungssache erledigt ist.