Nicht pünktlich bezahlt, was nun?
Anfang Juli 2015 wurde gegenüber Herrn I. seitens eines Inkassobüros im Namen der Institut 2F Informatik Ges.m.b.H - St. Pölten eine Forderung in Höhe von ca. € 420,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten wurde ihm Mitte September 2014 seitens des Unternehmens ein Anbot bezüglich einer Restzahlung von ca. € 40,- zugesendet. Dieses Anbot hat Herr I. auch akzeptiert und sollte die € 40,- im Oktober 2014 dem Unternehmen bezahlen. Nun aufgrund seines geringes Einkommens bzw. seiner Arbeitslosigkeit konnte er die angebotene Abschlagszahlung erst im Dezember 2014 vornehmen. Der Konsument sei außerdem schwer krank und aufgrund seiner Rücken- und Kreuzprobleme körperbehindert. Zusätzlich ließ Herr I. mitteilen, dass das Invaliditätspensionsverfahren anhängig sei. Da der Konsument den Erhalt der ihm gegenüber geltend gemachte Forderung nicht nachvollziehe konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn I. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Institut 2F Informatik Ges.m.b.H - St. Pölten ließ mitteilen, dass die Lebenssituation des Kunden in diesem Ausmaß nicht bekannt war. Die Sache sei eskaliert, weil Herr I. nicht pünktlich den vereinbarten Betrag beglichen hat. Nun ließ das verbraucherfreundliche Unternehmen mitteilen, dass der Betrag mittlerweile eingegangen ist und aus Kulanz auf die Restforderung verzichtet wird. Die Inkassokosten wurden auch von dem Unternehmen getragen.