Auf Zinsen verzichtet.. Nobel
Frau S. habe seitens einer Kanzlei im Namen von "neckermann.at GmbH", im Sommer 2015 ein Informationsschreiben erhalten, welches die noch aushaftenden Salden beinhalte. Die Konsumentin habe das Schreiben nicht nachvollziehen können, da sie eigenen Aufzeichnungen zufolge die Gesamtsumme geleistet und somit ihre Schuld beglichen hätte und ist damit zum Konsumentenschutz gekommen. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist seitens der Kanzlei eine freudige Nachricht für die Konsumentin gekommen: "Nach Prüfung und Rücksprache mit unserer Mandantschaft kann ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass diese auf diese angelaufenen Zinsen verzichtet und der offene Saldo somit zur Gänze kulanziert wird". Dem Konsumentenschutz war es eine Freude die Nachricht Frau S. zukommen zu lassen.