Fitnessvertrag aufgrund Kopfschmerzen einlösen
Gegenüber Frau N. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der "CVS Fitness GmbH" eine Forderung in Höhe von ca. € 875,- geltend gemacht. Die Konsumentin konnte die geltend gemachte Forderung nicht nachvollziehen, da sie im August 2014 eine Nutzungsvereinbarung mit dem Unternehmen abgeschlossen hat, jedoch lediglich 3-mal trainiert hat, da sie das Training nicht gut vertragen hat und ihr dieses starke Kopfschmerzen verursacht hat, wonach sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musste und sich seit dem in ärztlicher Behandlung befindet hat. Da Frau N. davon ausgegangen ist, dass wegen den oben erwähnten gesundheitlichen Problemen und dem Umstand, dass das Unternehmen den Einziehungsauftrag storniert hat, die Vereinbarung damit aufgelöst bzw. hinfällig war, hat sie es leider unterlassen von dieser gesondert schriftlich zurückzutreten bzw. diese außerordentlich aufzukündigen. Die Konsumentin hat als Abschlagszahlung einen Betrag in Höhe von ca. € 200,- gebeten und hat ca. € 60,- an Inkassokosten getragen. Daher hat sich Frau N. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, für Frau N. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die "CVS Fitness GmbH" war mit dem Lösungsvorschlag der Konsumentin einverstanden und ist der Konsumentin entgegenkommen.