Technische Probleme
Herr F. hat bei der Austrian Airlines AG einen Hin- und Rückflug von Wien nach Warschau für seine Tochter zum Preis von ca. € 180,- sowie einen weiteren Flug von Wien nach Warschau gebucht und bezahlt. Laut Angaben des Konsumenten hat der Rückflug von Warschau nach Wien nicht wie geplant am 28.08.2016 sondern erst am 29.08.2016 stattgefunden. Da der Tower gesperrt war, wurde der Flug storniert. Dadurch hat Herr F. einen Verdienstentgang in Höhe von ca. € 720,- erlitten, da er am 29.08.2016 arbeiten hätte sollen. Da der Konsument sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt fühlte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn F. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. In erster Linie ließ das Unternehmen mitteilen, dass aufgrund von technischen Problemen bei der Übermittlung von Flugplandaten zwischen der österreichische Flugsicherung in Wien nur eine geringe Anzahl von Flugzeugen landen konnten. Das Unternehmen musste somit insgesamt 30 Flüge streichen wobei über 6.000 Passagiere betroffen waren. Abschließend teilte die Austrian Airlines AG mit, dass das Unternehmen für Folgekosten nicht haftet, zumal der Grund der Flugunregelmäßigkeiten nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegt. Dazu hat Herr F. Stellung genommen und ließ mitteilen, dass aus seiner Sicht der Flugbetrieb so zu gestalten und zu organisieren ist, dass diese technischen Probleme nicht auftreten können. Der Konsument war somit der Meinung, dass seitens des Unternehmens alle notwendigen Schritte zur Schadensgutmachung zu leisten sind. Die Austrian Airlines AG hat bis Redaktionsschluss keine weitere Stellungnahme abgegeben.