Entdecken Sie die Stille mit Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Mitte Jänner 2016 hat Herr K. bei dem Unternehmen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG einen Hin- und Rückflug von Wien nach New York über Düsseldorf und San Francisco für zwei Personen gebucht. Laut Angaben des Konsumenten hat der Flieger beim Rückflug eine ca. zweistündige Abflugverspätung in New York gehabt. Dadurch sind dem Konsumenten etliche Unannehmlichkeiten entstanden, da er den Anschlussflug in Düsseldorf verpasste. Herr K. musste sein Gepäck abholen, komplett neu einchecken und ca. zwei Stunden auf den neuen Anschlussflug warten. Als er in Wien angekommen ist, musste er erneut eine Stunde auf sein Gepäck warten. Folglich ist er nicht wie ursprünglich angedacht um 14:15 Uhr in Wien angekommen, sondern es war 18:19 Uhr als er schließlich sein Gepäck hatte. Da der Konsument sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmen getäuscht fühlte, wandte er sich hilfesuchend an des Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn K. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass ein Bearbeitungszeichen bzw. die vollständigen Kontaktdaten des Herrn K. für die Überprüfung des Sachverhaltes nötig sind. Nach Übermittlung der notwendigen Daten hat das Unternehmen trotz mehrerer Anfragen der Presseabteilung bis Redaktionsschluss jedoch keine weitere Stellungnahme abgegeben.