Nicht angetretener Hinflug führt zu Extrakosten
Mitte April 2016 hat Herr S. bei dem Unternehmen UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH einen Hin und Rückflug von Wien nach Amsterdam, welcher von dem Unternehmen KLM Royal Dutch Airlines durchgeführt wurde, zum Gesamtpreis von ca. € 150,- gebucht und bezahlt. Der Konsument hat den Hinflug nach Amsterdam verpasst und daraufhin hat er einen neuen separaten Hinflug nach Amsterdam gebucht. In der Zwischenzeit hat Herr S. die Zusendung für den Check-In für den ehemaligen Rückflug erhalten. Hierbei war ein Online-Check-In nicht möglich, jedoch wurde darauf hingewiesen, dass am Flughafen vor Ort eingecheckt werden muss. Am Flughafen wurde dem Konsument mitgeteilt, dass er den Rückflug nicht mehr nutzen kann und er war gezwungen sich ein neues Flugticket zu kaufen, obwohl er mit demselben Flug mitgenommen wurde. Dadurch sind dem Herrn S. Extrakosten in Höhe von ca. € 450,- entstanden. Hilfesuchend wandte sich Herr S. damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH ließ mitteilen, der Rückflug des Konsumenten wahrscheinlich durch die KLM Royal Dutch Airlines gestrichen wurde, da der Konsument den Hinflug nicht angetreten hat. Weiters wurde noch mitgeteilt, dass die Korrespondenz mit KLM Royal Dutch Airlines geführt werden soll. Trotz mehreren an KLM Royal Dutch Airlines versandten Anfragen und Fristerstreckungen konnte keine Lösung gefunden werden, da die KLM Royal Dutch Airlines bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.