Gepäcknachforschung, Nachkäufe und entgangene Urlaubsfreude
Im Februar 2016 hat Frau L. eine 15-tägige Reise nach Marokko gebucht. Beim Einchecken in Wien wurde ihr mitgeteilt, dass die Reisekoffer direkt nach Rabat durchgestellt werden. Sie selber müsse in Madrid umsteigen (Wien - Madrid mit Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG und Madrid - Rabat mit Ryanair). Am 18.02.2016 in Rabat angekommen musste die Konsumentin feststellen, dass ihre Koffer nicht angekommen sind, wobei sie auch kein Flughafenmitarbeiter über ihr Gepäck informieren konnte. Erst später hat sie erfahren, dass Ryanair das Gepäck nicht durchgestellt hatte. Die Konsumentin hat auch keine Möglichkeit gehabt, eine schriftliche Beschwerde oder Verlustanzeige vorzunehmen, noch hat sie eine Bestätigung über das fehlende Gepäck erhalten. Frau L. hat auch Kontakt mit dem Flughafen Schwechat aufgenommen, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Am 20.02.2016 verbrachte Frau L. erneut mehrere Stunden am Flughafen in Rabat und wurde dann schließlich darüber informiert, dass sich das Gepäck in Madrid befindet. Die Tochter von Frau L. hat daraufhin Kontakt mit der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG in Schwechat aufgenommen und die Reisekoffer letztlich übernommen. Aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten (Gepäcknachforschung, Nachkäufe und entgangene Urlaubsfreude) hat sich Frau L. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn K. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Da laut Angaben der Fluggesellschaft der besagte Anschlussflug nach Marokko separat gebucht wurde, konnte man der Konsumentin hinsichtlich einer Regulierung leider keine positive Antwort geben. Laut Angaben der Konsumenten wurde denen beim Einchecken die Tickets (Wien-Madrid / Madrid Rabat) und somit alle Reisedaten ausgehändigt. Die Koffer wurden von Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG mit Etiketten versehen, die den Anschlussflug Madrid- Rabat ausweisen. Bis Redaktionsschluss hat die Fluggegsellschaft keine Stellung zu dieser Angelegenheit mehr bezogen.