Flug verpasst - Ersatzflug genommen
Herr L. hat für den 23.10.2015 über einem Reisevermittler bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG einen Flug von Wien über Madrid nach Valencia gebucht. Als letzter Termin für "Check-In" wurde den Konsumenten schriftlich 19:00 Uhr angegeben. Als Herr L. um 18:47 Uhr einchecken wollte, war dies jedoch nicht möglich, da der dafür vorgesehene Schalter bereits geschlossen war. Ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft hat den Konsumenten lediglich mitgeteilt, dass ihm die frühere Schließung des Schalters bekannt sein musste, was jedoch nicht der Fall war. Herr L. sah sich daher gezwungen einen Ersatzflug in Anspruch zu nehmen, wodurch ihn zusätzliche Kosten von insgesamt ca. € 800,- entstanden sind. Hilfesuchend hat sich Herr L. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: ein Betrag in Höhe von € 616,- wurde Herrn L. zurückerstattet, wobei den Konsumenten noch einen Gutschein in Wert von insgesamt € 750,- angeboten wurde.